Die Bezeichnung „Stadtwerke“ in einem Unternehmensnamen setzt in der Regel eine kommunale Mehrheitsbeteiligung voraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil festgestellt, das sich mit der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH befasst (Az.: I ZR 228/10 vom 13.06.2012). Der ...
BGH: Begriff „Stadtwerke“ erfordert kommunale Mehrheitsbeteiligung
Verstoß gegen Irreführungsverbot / Verbraucher erwartet
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