Eine Schlammtrocknungsanlage, die nie in Betrieb genommen werden konnte, steht im Mittelpunkt eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (Az.: VII ZR 264/11 vom 10.01.2013). Die betriebsunfähige Anlage war beschädigt worden. Dieser Schaden durfte dem Beschluss zufolge nicht nach den Kosten für die Sanierung einzelner ...
BGH-Beschluss zu Schadensersatz bei Schlammtrocknung, die nie in Betrieb ging
Schaden nicht nach Kosten bereits wertloser Anlagenteile zu berechnen
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