Ein Eigentümer kann von dem zuständigen Verband eine Entschädigung für die auf seinen Grundstücken begründeten Abwasser-Leitungs- und Anlagenrechte verlangen. Bei der Höhe der Entschädigung kommt es aber nicht auf die Flächen an, die der Verband für die Abwasserleitungen und -anlagen auf den Grundstücken ...
BGH: Eigentümer kann Entschädigung für Leitungsrechte verlangen
Regelung über Schutzstreifen gilt nicht für wasserwirtschaftliche Anlagen
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