Versorgungsunternehmen können den Grundpreis nach Nutzergruppen bestimmen, auch wenn sie dabei teilweise von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach der Nenngröße des eingebauten Wasserzählers abgehen. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil getroffen (Az.: BVerwG VIII ZR 245/15 vom ...
BGH erklärt Bestimmung des Grundpreises nach Nutzergruppen für zulässig
Versorger kann Auswahl unter verschiedenen Gebührenmaßstäben treffen
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