Für Überschwemmungsschäden, die dadurch entstehen, dass Oberflächenwasser von einer Bundesautobahn unsachgemäß abgeleitet wird, haftet das Land. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: III ZR 113/13 vom 21.11.2013). Mit dem Urteil hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des ...
BGH: Land haftet für von Autobahn ausgehenden Überschwemmungsschaden
Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf Entwässerung
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