Für die rechtliche Überprüfung von Dienstleistungskonzessionen sind Vergabenachprüfverfahren durch die Vergabekammern beziehungsweise die Vergabesenate der Oberlandesgerichte nicht zuständig. Das geht aus einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: X ZB 5/11 vom 23.01.2012). Welcher Rechtsweg ...
BGH: Rechtsform bestimmt den Rechtsweg
Dienstleistungskonzessionen
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