BGH zu SWAP-Geschäften: Bank muss Risikobereitschaft des Kunden erfragen

Urteil liegt schriftlich vor / Klägeranwalt erwartet Klagewelle

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ine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen. Eine Ausnahme davon gilt nur in dem Fall, dass der Bank die Risikobereitschaft des Anlegers aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten des Anlegers bereits bekannt ...

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