Biberabschussgenehmigung des Landkreises Oberallgäu aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 13. April 2026 (Aktenzeichen: Au 9 K 25.360) die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu aufgehoben und damit die Position des Bund Naturschutz in Bayern (BN) bestätigt. Die Verfügung hatte pauschale Abschüsse von Bibern auf einer Fläche von rund 3.700 Hektar entlang von Verkehrswegen ermöglicht. Bereits zuvor war sie im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt worden, berichtet der BN.

Nach Auffassung des Gerichts war die Regelung materiell rechtswidrig. Insbesondere fehlten die Voraussetzungen für eine pauschale, anlasslose Ausnahmegenehmigung, da eine hinreichende Einzelfallprüfung sowie die Darlegung konkreter Schäden nicht gegeben waren. Lesen Sie weiter.........

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