Auch bei einem Angebot, dessen Gesamtpreis unauffällig ist, darf der Auftraggeber Aufklärung zu Einzelpreisen verlangen, wenn sie im Vergleich deutlich abweichen. Diese Feststellung hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rheinland-Pfalz in einem Beschluss getroffen, der sich mit einem Auftrag zum Ausbau einer ...
Bieter für Abwasserreinigung, der Fragen nicht beantwortet, ist auszuschließen
OLG: Verband kann Aufklärung über Einzelpreise verlangen
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