Niederschlagswasserbeseitigung (1) Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung liegt vor, wenn Niederschlagswasser von Grundstücken, die überwiegend der Wohnnutzung oder einer hinsichtlich der Qualität des Niederschlagswasserabflusses ihr vergleichbaren Nutzung dienen, weitestgehend dem natürlichen Wasserkreislauf ...
Bremisches Wassergesetz (BremWG) § 44
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