Bürgerbegehren zur Wasserversorgung darf kein gesetzwidriges Ziel verfolgen

Forderung eines Vertragsverstoßes nicht zulässig

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Ein Bürgerbegehren über die Gestaltung der Wasserversorgung darf kein gesetzwidriges Ziel verfolgen. Die Gesetzwidrigkeit ist als Rechtswidrigkeit zu verstehen und kann sich auch aus der Unvereinbarkeit mit einer vertraglichen Verpflichtung ergeben, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ...

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