Ein Bürgerbegehren über die Gestaltung der Wasserversorgung darf kein gesetzwidriges Ziel verfolgen. Die Gesetzwidrigkeit ist als Rechtswidrigkeit zu verstehen und kann sich auch aus der Unvereinbarkeit mit einer vertraglichen Verpflichtung ergeben, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ...
Bürgerbegehren zur Wasserversorgung darf kein gesetzwidriges Ziel verfolgen
Forderung eines Vertragsverstoßes nicht zulässig
Ähnliche Artikel
© 2020 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.