Bund kann kein Entgelt für Wasserentnahme aus Oder-Spree-Kanal verlangen

OLG Brandenburg: Aufwendungsersatzanspruch gegenüber Hüttenwerk

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Die Bundesrepublik Deutschland kann vom Betreiber eines Hüttenwerks kein Entgelt für die Wasserentnahme aus dem Oder-Spree-Kanal verlangen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor (Az.: 5 U 43/14 vom 30.07.2015), gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist. Der Bund erbringe ...

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