BUND-Klage erfolgreich: VG Schwerin hebt Genehmigung für Megastall Suckwitz auf

Begründung stützt sich auf fehlende Flächenausstattung

Die Megastallanlage Suckwitz im Landkreis Rostock darf nicht gebaut werden. Darauf verweist der BUND Mecklenburg-Vorpommern anlässlich der jetzt vorgelegten Begründung (Aktenzeichen: 2A735/22SN) durch das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin. Dieses hatte die Genehmigung aus dem Jahr 2020 bereits am 13. November 2025 auf Klage der Umweltschutzorganisation aufgehoben.

Das Gericht habe ihre Argumente gegen Bau und Betrieb der geplanten Schweinemastanlage für 25.000 Schweine pro Jahr bestätigt und sich dabei auf die fehlende Flächenausstattung des Investors gestützt, der dadurch keinen ausreichenden Futteranbau für die vielen Tiere langfristig absichern könne. Der BUND hatte auch die Belastung der umliegenden Gewässer, die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen mit 0,75 m² Platz je Schwein auf Beton und den fehlenden Brandschutz der geplanten Anlage beklagt.

Wie der BUND Mecklenburg-Vorpommern weiter ausführt, befindet sich der geplante Standort der Megastallanlage in unmittelbarer Nähe zu Gewässern und Naturschutzgebieten, die aufgrund ihrer besonderen Arten- und Biotopausstattung höchst sensibel auf die Nährstoffeinträge aus der geplanten Mastanlage reagieren. Tausende Kubikmeter Gülle der Schweinemastanlage sollten im unmittelbaren Bereich empfindlicher und schon belasteter Gewässer ausgebracht werden. Erfahren Sie mehr........

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