Bund muss Beiträge für Verband zur Gewässerunterhaltung bezahlen

Bundesrepublik unterliegt Beitragspflicht nach GUVG

|
|

Der Bund muss als Eigentümer von Bundeswasserstraßen Beiträge für einen Gewässer­unterhaltungsverband bezahlen. Denn Maßnahmen der Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung bringen der Bundesrepublik als Eigentümer der Bundeswasserstraßen, bei denen es sich um Gewässer erster Ordnung handelt, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -