Bund trägt Kosten für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains bei Ottendorf

Verursacher der Gewässerverunreinigung konnte nicht festgestellt werden

Der Bund muss der bayerischen Gemeinde Schonungen die Kosten ersetzen, die ihr durch den Einsatz der Gemeindefeuerwehr zur Beseitigung einer lokalen Ölverschmutzung der Bundeswasserstraße Main entstanden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteil vom 18. Dezember 2024 (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 13.22) entschieden.

Wie das BVerwG in einer Mitteilung berichtet, beseitigte die Feuerwehr der Gemeinde am 23. Mai 2015 eine Mineralölverunreinigung des Mainwassers im Bereich der Schleuse Ottendorf. Der Verursacher der Gewässerverunreinigung konnte nicht festgestellt werden. Die Gemeinde machte die nach Maßgabe ihrer Feuerwehr-Gebührensatzung berechneten Kosten in Höhe von 6.842,59 Euro durch Leistungsbescheid gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geltend. Die nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Würzburg am 6. Februar 2020 abgewiesen (Aktenzeichen: VG W 5 K 18.1388).

Die Berufung gegen dieses Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 20. Juli 2022 zurückgewiesen (Aktenzeichen: VGH 4 B 20.3009). Der Bund sei nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz zum Ersatz der Kosten des Feuerwehreinsatzes verpflichtet. Die Gemeindefeuerwehr habe mit notwendigen Aufwendungen im öffentlichen Interesse technische Hilfe bei einem Unglücksfall geleistet. Sie habe eine objektiv bestehende Umweltgefahr behoben, deren Beseitigung dem Bund oblegen habe. Erfahren Sie mehr zum Urteil des BVerwG.........

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