BUND und Bürgerinitiative klagen gegen Salzeinleitung in Werra und Weser

„Bewirtschaftungsplanung kann guten ökologischen Zustand nicht errei-chen“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ klagen gegen die „Bewirtschaftungsplanung Salz“ für Weser und Werra. Die am Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereichte Klage gegen die in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) organisierten Bundesländer stütze sich auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), teilte der BUND mit. Der Umweltverband betont, dass die Richtlinie die Nationalstaaten dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand von Fließgewässern bis Ende 2027 wiederherzustellen.

Die Klage richtet sich gegen die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in der FGG Weser die Bewirtschaftungsplanung Salz gemeinsam erarbeiten und dann jeweils für sich in Kraft setzen. In Bewirtschaftungsplänen werde verbindlich vorgegeben, wie dieser Zustand erreicht werden kann, erläutert der BUND. Der Umweltverband und die Bürgerinitiative werfen den zuständigen Bundesländern vor, dass mit der im Dezember 2021 in Kraft getretenen „Bewirtschaftungsplanung Salz“ für die Jahre 2021 bis 2027 der rechtlich geforderte „gute ökologische Zustand“ nicht erreicht werden kann.

Weiterhin sollen hohe
Konzentrationen erlaubt sein

Nachdem die Verpressung von Salzwasser in den Untergrund Ende 2021 eingestellt wurde, gehe die Salzeinleitung durch den Kasseler Kalidüngerproduzenten K+S in die Werra weiter, erläutert der BUND. Für den „guten ökologische Zustand“ von Werra und Weser wurden am Runden Tisch zwischen 2008 und 2010 Wertebereiche bis etwa 300 mg/L für Chlorid-, 30 mg/l für Magnesium- und 20 mg/l für Kaliumionen bestimmt.

Doch selbst Ende 2027 sollen nach dem nun beklagten Bewirtschaftungsplan am Pegel Gerstungen an der Werra noch deutliche höhere Konzentrationen von etwa 1.170 mg/l für Chlorid-, 120 mg/l für Magnesium- und 70 mg/l für Kaliumionen erlaubt sein, kritisiert der BUND. Erst ab dem Pegel Boffzen an der Weser in Niedersachsen soll Ende 2027 der gute ökologische Zustand erreicht werden. Allerdings fehle es für dieses Ziel an der nötigen Rechtsverbindlichkeit.

Einleitung von 5,7 Mio. m3
Salzwasser pro Jahr in die Werra

Die Salzeinleitung in die Werra umfasse heute 5,7 Mio. m3 Salzwasser pro Jahr, von denen vier  Mio. m3 aus den Salzabraumhalden und 1,7 Mio. m3 unmittelbar aus dem Kalibergbau stammten. Da die Halden ständig mit neuem Abraum aus dem Bergbau vergrößert würden, werde die Menge an Salzwasser aus den Halden ständig steigen, wenn die Abdeckung nicht oder nicht wie geplant gelingt, so der BUND.

Verpflichtung zum
Versatzbergbau fehlt

Der BUND und die Bürgerinitiative Lebenswertes Werratal beanstanden in ihrer Klage unter anderem, dass die festgesetzten Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung der Salzbelastung nicht umsetzbar seien und die rechtlich geforderte Verbesserung der Gewässerqualität deshalb in der Realität nicht erreicht werden könne. Der Bewirtschaftungsplan führt die Haldenabdeckung und die Einstapelung unter Tage auf. Dagegen fehlt laut BUND die Verpflichtung zum sogenannten Versatzbergbau, bei dem die nicht verwertbaren salzhaltigen Abfälle im Kalibergwerk unter Tage entsorgt und nicht wie bisher aufgehaldet werden. Diese im letzten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 enthaltene Betriebsbeschränkung für K+S sollte gewährleisten, dass die maximalen Salzkonzentrationen in der Werra nicht überschritten werden. In der aktuellen Planung fehle diese Maßnahme, bemängeln der BUND und die Bürgerinitiative....

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