Bundesfinanzhof: Nachträglicher Anschluss ans Abwassernetz ist Erhaltungsaufwand

Durch Anschluss keine nachträgliche Anschaffungskosten entstanden

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Beim nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation handelt es sich um Erhaltungsaufwand. Für den nachträglichen Anschluss kann damit kein Eigenheimbeitrag bewilligt werden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az.: X R 29/14 vom 6.4.2016), mit ...

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