Beim nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation handelt es sich um Erhaltungsaufwand. Für den nachträglichen Anschluss kann damit kein Eigenheimbeitrag bewilligt werden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az.: X R 29/14 vom 6.4.2016), mit ...
Bundesfinanzhof: Nachträglicher Anschluss ans Abwassernetz ist Erhaltungsaufwand
Durch Anschluss keine nachträgliche Anschaffungskosten entstanden
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