Ein von der Stadt an ihre Abwasserentsorgungsgesellschaft weitergeleiteter Zuschuss für Abwasserentsorgungsanlagen ist ein Entgelt und unterliegt damit der Umsatzsteuer. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: XI B 4/14 vom 06.05.2014) für den Fall, dass die Abwasser-GmbH den Zuschuss in ...
Bundesfinanzhof: Zuschuss für Abwasseranlagen ist Entgelt
Entscheidung zur Steuer bei einem weitergeleiteten Zuschuss
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