Für die Beförderung von Klärschlamm durch ein Saug- und Pumpfahrzeug von einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer kommunalen Kläranlage gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt. Das BVerwG hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der den Vorgang dem Wasserrecht zugeordnet hatte, geändert....
Bundesverwaltungsgericht: Bei der Beförderung von Klärschlamm zur kommunalen Kläranlage gilt das Abfallrecht
BVerwG ändert Urteil des OVG Baden-Württemberg
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels