Bundesverwaltungsgericht: Bei der Beförderung von Klärschlamm zur kommunalen Kläranlage gilt das Abfallrecht

BVerwG ändert Urteil des OVG Baden-Württemberg

Für die Beförderung von Klärschlamm durch ein Saug- und Pumpfahrzeug von einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer kommunalen Kläranlage gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt. Das BVerwG hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der den Vorgang dem Wasserrecht zugeordnet hatte, geändert....

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