Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Betriebs einer Wasserkraftanlage

Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf aufgezeigt

|
|

Ungenehmigte Veränderungen können zum Verbot des Betriebs einer Wasserkraftanlage führen, auch wenn der Betrieb ursprünglich aufgrund eines wasserrechtlichen Altrechts zulässig war. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Aktenzeichen: BVerwG 7 B 5.20 vom 9.10.2020). Die klagende ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -