Ungenehmigte Veränderungen können zum Verbot des Betriebs einer Wasserkraftanlage führen, auch wenn der Betrieb ursprünglich aufgrund eines wasserrechtlichen Altrechts zulässig war. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Aktenzeichen: BVerwG 7 B 5.20 vom 9.10.2020). Die klagende ...
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Betriebs einer Wasserkraftanlage
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf aufgezeigt
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