Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat letzte Einwände gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese bleiben ohne Erfolg, da sie nicht begründet gewesen seien, urteilte der 7. Senat in Leipzig. Damit sind aktuell keine Klagen mehr gegen die Fahrrinnenanpassung ...
Bundesverwaltungsgericht weist letzte Einwände gegen die Elbvertiefung ab
Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos
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