Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Klagerecht von Umweltverbänden in Deutschland erheblich gestärkt. Einem aktuellen Urteil zufolge, können deutsche Umweltverbände in Zukunft gegen weit mehr nationale Verstöße gegen EU-Umweltrecht gerichtlich vorgehen als bislang. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der ein weitgehendes Klagerecht schon 2011 bejaht hatte. Das deutsche Recht könne und müsse entsprechend ausgelegt werden, hieß es (Az.: BVerwG 7 C 21 21 – Urteil vom 5. September 2013).