Die Frage, ob Landwirte an einem Entwässerungsgraben mit ihren Zäunen stets einen Abstand von fünf Metern einhalten müssen, ist nicht in einem Revisionsverfahren grundsätzlich klärungsbedürftig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss festgestellt (Az.: BVerwG 7 B 17.16 vom 23.05.2017), ...
BVerwG: Beschwerde gegen Beschluss zu Rückbauverfügung an Gewässer unzulässig
Abstandregel aus WHG nur vergleichend herangezogen
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