Das Erlöschen der einer Sicherungshypothek zugrunde liegenden Abgabenforderung für die Wasserversorgung kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss getroffen. Mit dem Beschluss hat das BVerwG ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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