BVerwG: Elbvertiefung verstößt nicht gegen Verschlechterungsverbot

Urteil: Planfeststellung lediglich in Teilen rechtswidrig

|
|

Die Elbvertiefung verstößt weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch gegen das Verbesserungsgebot. In Teilen sei die Planung aber rechtswidrig, so dass nachgebessert werden müsse. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag vergangener Woche mit einem Urteil entschieden (Az.: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -