BVerwG: Entnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig

Vorteilsbegriff nicht auf wirtschaftliche Vorteile beschränkt

Die Festsetzung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von Grubenwasser im Saarland ist auch nach Beendigung der aktiven Steinkohleförderung rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Urteil entschieden. Im Fall des Bergbaukonzerns genügte als Vorteil für die Entgeltpflicht der erlaubte Zugriff auf das Grundwasser, der es ihm ermöglichte, die Vorgaben ihres zugelassenen Hauptbetriebsplans zur Wasserhaltung zu erfüllen, heißt es in dem Urteil.

Der klagende Bergbaukonzern örderte bis Mitte 2012 Steinkohle und entrichtete für die Grubenwasserhaltung ein jährliches Entgelt. Auch nach Beendigung der aktiven Abbautätigkeit führte der Konzern die Grubenwasserhaltung an fünf Standorten auf der Grundlage von zugelassenen Hauptbetriebsplänen fort, wobei er  über die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse verfügte....

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