Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht nicht zu beanstanden ist. Das geht aus zwei am Freitag vorgestellten Urteilen des BVerwG hervor, die noch nicht in schriftlicher Form vorliegen (BVerwG 9 C 15.16 und 9 C ...
Erhebung von Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig
Unternehmen greifen mit Wasserentnahme auf Gut der Allgemeinheit zu
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