BVerwG erklärt Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig

Drei Abschnitte des Vorhabens hätten einzeln betrachtet werden müssen

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil festgestellt, welches das Gericht am Montag vergangener Woche bekannt gegeben hat (BVerwG 7 A 1.15 vom 11.8.2016). Der Planfeststellungsbeschluss der ...

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