BVerwG: Fruchtsafthersteller wird nicht von Beseitigungspflicht ausgenommen

Abwasser kann zusammen mit dem kommunalen Abwasser beseitigt werden

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat es abgelehnt, das Grundstück eines Fruchtsaftherstellers von der Beseitigungspflicht für Abwasser auszunehmen. Das Abwasser des Fruchtsaftherstellers kann zusammen mit dem kommunalen Abwasser beseitigt werden, bestätigte das BVerwG in seinem Beschluss (Az.: 7 B 31.14 vom ...

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