Eine Gemeinde hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit eines Gewässerunterhaltungsbeitrags zu prüfen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss getroffen. Die Gemeinde sei grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Gewässerunterhaltungsbeitrag auf die Eigentümer umzulegen, ...
BVerwG: Gemeinde muss Rechtmäßigkeit eines Gewässerunterhaltungsbeitrags prüfen
Statt Umlage auf Eigentümer auch andere Finanzierungsart möglich
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