BVerwG: Gemeinde muss Rechtmäßigkeit eines Gewässerunterhaltungsbeitrags prüfen

Statt Umlage auf Eigentümer auch andere Finanzierungsart möglich

|
|

Eine Gemeinde hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit eines Gewässerunterhaltungsbeitrags zu prüfen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss getroffen. Die Gemeinde sei grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Gewässerunterhaltungsbeitrag auf die Eigentümer umzulegen, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -