Bei der Bewertung von Geruchsemissionen ist das „Geruchspotenzial" der Einsatzstoffe, nicht dasjenige des Abfallgemisches entscheidend. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 7 B 19.15 vom 14.1.2016) hervor, mit dem die Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision eines vom ...
„Geruchspotenzial“ der Einsatzstoffe bei Bewertung von Geruchsemissionen relevant
Behandelte, stabilisierte Klärschlämme nicht besonders geruchsarm
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