Aus der Regelung der Düngeverordnung (DüV) ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. § 13a Abs. 1 DüV enthält hierzu selbst keine hinreichenden Vorgaben, heißt es in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), deren Begründungen jetzt in schriftlicher Form vorliegen (Aktenzeichen BVerwG 10 CN 1.25, 10 CN 2.25 und 10 CN 4.25 vom 24.10.2025), nachdem das BVerwG bereits im vergangenen Oktober über deren Inhalt informiert hatte. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat es begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung roter Gebiete Klarheit darüber schaffe, dass verschärfte Düngeregeln rechtens sind, zugleich aber eine zügige neue gesetzliche Grundlage für die Gebietsausweisung verlangt wird. Der Verband fordert eine schnelle Novellierung des Düngerechts.
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