Einem Unternehmen kann eine erhöhte Grundwasserentnahme bewilligt werden, wenn nach einer fachlich ausreichenden Prognose erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Als Prognosemaßstab kann dabei die hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer schädlichen Gewässerveränderung im Sinne einer ...
BVerwG: „Hinreichende Wahrscheinlichkeit“ dient als Maßstab für Gewässerveränderung
Klage gegen bewilligte Entnahme für Papierfabrik bleibt ohne Erfolg
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