In einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren ist von der tatsächlichen Schadstoffbelastung auszugehen. Die Prüfung, ob die Verbesserung des Gewässerzustandes gefährdet ist, darf sich dabei nicht allein auf eine Verringerung der Schadstoffeinleitung beschränken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am ...
BVerwG: Im wasserrechtlichen Verfahren tatsächliche Schadstoffbelastung relevant
Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Mains erforderlich
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