Ob ein Gericht zu einer vorliegenden Stellungnahme der Wasserbehörde zusätzliche Sachverständigengutachten einholt, steht in seinem Ermessen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht getroffen (Aktenzeichen: BVerwG 7 BN 3.19 vom 26.06.2020). Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter – ...
BVerwG: Ob das Gericht ein zusätzliches Gutachten einholt, steht in seinem Ermessen
Fachbehörde als objektiv urteilende Hilfe der Verwaltungsbehörde anzusehen
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