Der Planfeststellungsbeschluss für eine neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden, weil er gegen das Wasserrecht und das Naturschutzrecht verstößt. Das geht aus drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: BVerwG 3 A 2.15, 3 A 3.15 und 3 A 4.15 vom ...
BVerwG: Planfeststellung für S-Bahntrasse in Fürth verstößt gegen Wasserrecht
Dammschüttmaterial der falschen Schadstoffklasse in Schutzgebiet
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