Ein Wasserschutzgebiet kann auch im Interesse der künftigen Wasserversorgung geschützt werden. Diese Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuell veröffentlichten Beschluss bestätigt....
BVerwG: Wasserschutzgebiet dient auch Interessen der künftigen Versorgung
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