Die Frage, ob einem Grundstückseigentümer die Wiederverwendung von Abwasser als Maßnahme, die dem Anschluss- und Benutzungszwang vorhergehen kann, ermöglicht werden muss, ist keine in einem Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ...
BVerwG weist Beschwerde gegen Urteil zu Anschluss- und Benutzungszwang zurück
Frage der Wiederverwendung von Abwasser nicht in Revision zu klären
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