Bei der dezentralen, nicht leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung ist von einem tatsächlichen Anschluss auszugehen, wenn eine Abwasserabfuhr durch Spezialfahrzeuge stattfindet – das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr in einem Urteil zu einem so genannten „rollenden Kanal" ...
BVerwG weist Beschwerde zu Urteil zu „rollendem Kanal“ ab
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