Auch wenn Planungen im Hinblick auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fehlerhaft sind, muss ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss nicht in Frage gestellt werden. Denn das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) biete flexible Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass ein Vorhaben nicht dauerhaft ...
BVerwG: Wasserrecht bietet flexible Möglichkeiten für Einhaltung der WRRL
Klagen gegen Weiterbau der A 49 bleiben erfolglos
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