Chlorung des Trinkwassers kann Gefahren für die menschliche Gesundheit abwehren

Urteil: Bereits Verdacht rechtfertigt Anordnung einer Sicherheits-Chlorung

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Die Anordnung einer Sicherheits-Chlorung ist bei einer Kontamination des Trinkwassers geeignet, Gefahren für die menschliche Gesundheit abzuwehren. Ein derartiges Einschreiten der zuständigen Behörde sei schon dann berechtigt, wenn ein durch Tatsachen erhärteter Verdacht bestehe, der eine Gesundheitsgefährdung ...

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