Die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht in die Verwendungskategorie „zur Beregnung und Berieselung", sondern unter „zu sonstigen Zwecken" und fällt somit nicht unter den niedrigen Gebührensatz von 0,007 Euro/m³. So entschied aktuell das Niedersächsische ...
Continental muss in Zukunft mehr für Grundwasserentnahme bezahlen
OVG: Berieselung von Reifenteststrecke fällt unter „sonstige Zwecke“
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.