Gemeinde kann Nutzung der Wasserfläche eines Sees verbieten

Gericht bestätigt Allgemeinverfügung im Rahmen des Coronaschutzes

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Die Gemeinde kann die Nutzung der Wasserfläche eines Gewässers verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem aktuellen Beschluss entschieden (Aktenzeichen: 7 L 313/20 vom 6.5.2020). Der Antragsteller wandte sich gegen die Untersagung der Nutzung der Wasserfläche des Freilinger Sees in der Eifel der ...

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