Erfordert die Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung einer Anlage nach § 26 Abs. 1 SächsWG zugleich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, so ist Denkmalschutzrecht im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen. So lautet der Leitsatz zu einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes....
Denkmalschutz: Genehmigung für Errichtung einer Sohlrampe laut OVG-Urteil rechtmäßig
Klage eines Mühlen-Eigentümers zurückgewiesen
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