Eine im Abwassergebührenmaßstab fehlerhafte und damit unwirksame Satzung kann durch eine neue Satzung, die den Fehler vermeidet, rückwirkend ersetzt werden. Anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der Abgabenpflichtigen nicht rückwirkend erweitert werden, heißt es in einem Urteil des ...
Der Kreis der Abgabenpflichtigen darf nicht rückwirkend erweitert werden
VGH Mannheim zur Ersetzung einer Abwassergebührensatzung
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