Der Kreis der Abgabenpflichtigen darf nicht rückwirkend erweitert werden

VGH Mannheim zur Ersetzung einer Abwassergebührensatzung

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Eine im Abwassergebührenmaßstab fehlerhafte und damit unwirksame Satzung kann durch eine neue Satzung, die den Fehler vermeidet, rückwirkend ersetzt werden. Anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der Abgabenpflichtigen nicht rückwirkend erweitert werden, heißt es in einem Urteil des ...

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