Im Rahmen einer Drittanfechtungsklage kann der Kläger keine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Bewilligung verlangen. Von Bedeutung sei allein, ob die Bewilligung gegen Vorschriften verstößt, die auch den Dritten schützen. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen ...
Drittanfechtung einer Grundwasserentnahme hat keine umfassende Prüfung zur Folge
OVG Lüneburg: Nachträglich gewonnene Erkenntnisse nicht maßgeblich
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