Durch die Rückzahlung öffentlicher Abgaben, etwa für Wasser und Abwasser, drohen nicht grundsätzlich unumkehrbare Zustände oder schwere, irreparable Nachteile. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt (Az.: 2 S 1916/17 vom 26.09.2017). Etwas anderes ...
Durch Rückzahlung von Beiträgen drohen nicht grundsätzlich schwere Nachteile
VGH: Ausnahmen bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung
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