Übernimmt ein Zweckverband von einem eingegliederten Zweckverband eine Wasserversorgungsanlage, entsteht keine neue Anlage, für die ein neuer Wasserversorgungsbeitrag erhoben werden kann. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen: OVG 9 N 4.18 vom 3.7.2018), das ...
Durch Übernahme von bestehender Kläranlage entsteht keine neue Anlage
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt aktueller Rechtsprechung
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