Ein Grundstückseigentümer muss die Inanspruchnahme seines Grundstücks für die Durchleitung von Abwasser bzw. für den Gewässerausbau nur dann dulden, wenn er dies gestattet hat. Dies ist der Leitsatz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, welches das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss bestätigt hat. Zudem kann er auch im Wege eines wasserrechtlichen Zwangsrechts dazu angehalten werden....
Durchleitung von Abwasser durch private Grundstücke unterliegt Einschränkungen
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteil des OVG des Saarlandes
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